Feuerlöscher- Unterweisung in Betrieben

Wenn es qualmt oder schon kleine Flammen einen Entstehungsbrand ankündigen, müssen erste Hilfsmaßnahmen, wie die Durchführung von Löschversuchen mit tragbaren Feuerlöschern schnell und zielgerichtet erfolgen. Die Hilfsmaßnahmen müssen eingeübt und durch kontinuierliche Wiederholungen vertieft werden.
Es ist verpflichtend, dass ihre Mitarbeiter einmal im Jahr am Feuerlöscher geschult werden.

Auf die Verpflichtung zur Einübung dieser Maßnahmen wird in folgenden Regelungen hingewiesen:

  • Im Arbeitsschutzgesetz §10 und §12,
  • Brandbekämpfung in Kleinbetrieben BGI 560
  • Dringlichkeit der Übung mit Feuerlöschern BGI 560
  • Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern BGR133
  • Arbeitsstättenrichtlinien Feuerlöscheinrichtungen ASR13

Hierzu bieten wir für ihr Unternehmen den Service einer Feuerlöscher- Unterweisung auf ihrem Betriebsgelände. Sie stellen nur den Seminarraum und den Übungsplatz zur Verfügung, den Rest erledigen wir.

Unsere Schulung besteht aus zwei Modulen:

Modul 1
Die theoretische Unterweisung (Beispiele aus den Lehrinhalten)

  • gesetzliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Feuerlöschern
  • die verschiedenen Löschmittel etc.
  • der richtige Umgang mit Feuerlöschern

Modul 2
Die praktische Unterweisung

  • praktische Löschübungen mit dem Feuerlöscher

Aus ökologischen Gründen verwenden wir nur Brandsimulatoren, die mit Gas betrieben werden. Unsere Übungsfeuerlöscher sind mit umweltfreundlichem und biologisch abbaubarem Schaumlöschmittel gefüllt. So brauchen sie sich keine Sorgen bezüglich einer möglichen Kontamination ihres Firmengeländes zu machen.

Brandsimulatoren können über uns erworben oder gemietet werden. Sehen Sie hierzu bitte unter der Rubrik Brandsimulatoren nach.