Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in

Für jedes Unternehmen, unabhängig der Größe, stellen Brände eine ernst zunehmende Gefahr dar. Deshalb sollten Brandschutz relevante Themen nicht unterschätzt und Regelungen und Richtlinien gewissenhaft umgesetzt werden. Die  Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und die Sicherung des Unternehmens stehen hier im Fokus. Aber auch im Versicherungsfall wird die Einhaltung der verpflichtenden Maßnahmen überprüft und führen bei Nichteinhaltung zu massivem Abzug bei der Schadensregulierung. In der Verordnung „Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2.“ wird die Ausbildung von Brandschutzhelfern konkret gefordert. Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend.

Weitere Rechtsgrundlagen ergeben sich aus der…

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

und dem…

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

– 12 Abs.1und 2 „Unterweisung“

Eine sachkundige Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern ist ein grundlegender Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes.

Wir legen großen Wert auf eine solide und auf Ihren Betrieb abgestimmte Ausbildung!

ZIELGRUPPE

Personen, die im Unternehmen die Funktion eines / einer Brandschutzhelfer/-in wahrnehmen sollen bzw. schon ausüben.

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an der Schulung sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Ziel der Ausbildung

Der Brandschutzhelfer kann im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen einleiten.

Zu diesen gehören: die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung eines Entstehungsbrandes, sowie die Mithilfe bei einer Evakuierung.

Des weiteren ist er in Brandschutz relevanten Themen so geschult, dass er den Unternehmer bzw. den Brandschutzbeauftragten unterstützen kann.

Ein kurzer Überblick der Ausbildungsinhalte

Theorie:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praxis:

  • Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung erkennen
  • realitätsnahe Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten konkretisieren
  • Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Dauer der Schulung

  • für die Theorie ca. 2-3 Stunden
  • für die Praxis 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer
  • Abschluss durch Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Kosten

Bitte erfragen Sie die Ausbildungsgebühr über das Kontaktformular oder telefonisch während unserer Bürozeiten.

Ausbildungsnachweis:

Zertifikat „Brandschutzhelfer“ nach DGUV 205-023 für jede/n Teilnehmer/in

Zusätzlich erhalten Sie ein Handout mit den wichtigsten Informationen der Schulung.

GELTUNGSDAUER

Es  empfiehlt sich die Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen, so lange nicht folgende betriebliche Änderungen auftreten:

  • Änderung der Brandschutzordnung
  • neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
  • Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
  • Brandereignis im Betrieb